Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Fitness-Center "Hardcore Gym" und die Mitgliedschaft beim Verein "Swiss Federation of Bodybuilding" (SFBB) sowie vom SFBB angebotene Dienstleistungen wie temporäre Gym-Zutrittspässe.

2. Mitgliedschaft/Zutrittspass

Die Mitgliedschaft sowie ein temporärer Zutrittspass zum Hardcore Gym ist persönlich und nicht übertragbar. Beide enden automatisch nach Ablauf der bezahlten Laufzeit. Das Angebot der SFBB kann nur von Personen über 18 Jahren genutzt werden.

3. Angebot

SFBB bietet unterschiedliche Leistungen und Mitgliedschaften an. Die SFBB-Mitgliedschaft beinhaltet auch die kostenfreie Nutzung des Hardcore Gym Aarau. Das Hardcore Gym kann im Rahmen der Betriebszeiten zeitlich unlimitiert besucht werden, für den Zutritt ist ein Schlüssel oder Code notwendig. Es wird als Selbstbedienungs-Gym betrieben, das heisst, es ist keine aktive Betreuung vor Ort.

4. Schlüssel / Eintrittscode

? Mitglieder erhalten für den Zutritt zum Hardcore Gym einen Schlüssel, für temporäre Zutrittspässe kann auch ein Zugangscode erteilt werden. Für allfällige Schäden oder Verlust haftet die Person, auf deren Namen die Mitgliedschaft lautet. Ein Verlust des Schlüssels muss umgehend der SFBB mitgeteilt werden. Ein Ersatzschlüssel kostet 50 CHF.

5. AGB, Betriebsordnung, Nutzungsreglement, Weisungen

Das Mitglied verpflichtet sich, die AGB, die Betriebsordnung, welche ein integrierter Bestandteil dieser Vereinbarung ist, einzuhalten und den Anweisungen des Betreibers Folge zu leisten.

6. Zahlung, Ratenzahlung

Der Mitgliedschaftsbeitrag ist per Vertragsabschluss bzw. Vertragsverlängerung zu bezahlen. Das Abonnement kann nach Absprache mit der SFBB in Raten bezahlt werden, wobei kein Anspruch darauf besteht. Die erste Rate ist vor dem ersten Besuch zu bezahlen.

7. Haftung/Videoüberwachung

Die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen des Hardcore Gym erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit ist jegliche Haftung der SFBB oder seines Personals ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds/Nutzers. Wird durch unsachgemässe Behandlung der Anlage und Einrichtungen bzw. Geräte ein Schaden verursacht, haftet das Mitglied/der Nutzer gegenüber der SFBB für den verursachten Schaden.

SFBB haftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen, Geld, Kleidern, Effekten etc. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für am Empfang hinterlegte Gegenstände. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.

Trainingsflächen sowie der Eingangsbereich werden aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. Videoaufnahmen werden nur bei Diebstahl oder Verstössen ausgewertet. Die Videoaufnahmen werden nach den gestzlichen Fristen gemäss Bundesgesetz über den Datenschutz gelöscht. Videoaufnahmen sind ausschliesslich dem Personal vorbehalten und werden Drittpersonen nicht vorgeführt.

8. Betriebszeiten

Das Hardcore Gym wird als Selbstbedienungs-Gym betrieben. Die Zugangszeiten sind auf der Homepage ersichtlich. Das Angebot und die Betriebszeiten können jederzeit vom SFBB geändert werden.

Aus betriebsnotwendigen Schliessungen und/oder aus Angebots- oder Betriebszeitenänderungen besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder auf Verlängerung der Mitgliedschaft oder Zutrittspasses.

9. Betriebseinstellung

Die vorübergehende oder definitive Schliessung oder Teilschliessung einer oder mehrerer Anlagen bleibt jederzeit vorbehalten. Aus einer Betriebseinstellung besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder auf Verlängerung der Mitgliedschaft oder Zutrittspasses.

10. Nutzung und Hinterlegung (Time Stop)

Nichtbenutzung der Einrichtungen oder der Kurse der SFBB berechtigt weder zur Reduktion noch Rückforderung von bezahlten Beträgen.

Bei Vorliegen eines trifftigen Grundes kann die Mitgliedschaft für die Dauer von mind. 14 Tagen unterbrochen werden (Time Stop), wobei kein Anspruch darauf besteht. Der Time Stop muss vor Abwesenheit, zusammen mit einer entsprechenden Bestätigung/Zeugnis eingereicht werden. Ein rückwirkender Timestop ist nur bei Krankheit/Unfall möglich. Dieser muss im ersten Monat nach Wegfall der ärztlich bescheinigten Trainingsunfähigkeit beantragt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Ein Time Stop wird bei beruflichem Auslandaufenthalt, Ferien, Krankheit, Unfall, Schwangerschaft sowie Militär- und Zivildienst gewährt. Gegen Vorlage eines entsprechenden Dokuments wird das Abonnement um die Zeit, die in dem entsprechenden Dokument erwähnt ist, verlängert. Hinterlegungen sind nur bei gültigen Verträgen möglich. Nach Ablauf eines Abonnements können Hinterlegungen nicht mehr berücksichtigt werden. Die Möglichkeit eines Time Stop gilt nur für Mitgliedschaften, temporäre Zugangspässe sind davon ausgeschlossen.

11. Zuwiderhandlungen

Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die AGB, die Hausordnung oder Weisungen des Personals können das Aussprechen eines Hausverbots und/ oder die fristlose Kündigung der Mitgliedschaft oder Zugangsberechtigung zur Folge haben. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrags. Bei Zuwiderhandlungen, insbesondere durch Missbrauch von Zutrittsberechtigungen, bleibt eine Strafanzeige ausdrücklich vorbehalten.

12. Vertragsdauer

Die Vertagsdauer richtet sich nach dem Vertrag. Der Mitgliedschaftsvertrag oder ein Zugangspass läuft ohne Kündigung automatisch aus. Ein Vertragsrücktritt und entsprechende Rückerstattungen können nur in Härtefällen wie länger dauernder Krankheit oder Unfall gewährt werden, wobei kein Anspruch darauf besteht. Das Rückerstattungsgesuch muss schriftlich zusammen mit den notwendigen Bestätigungen wie Arztzeugnis, etc. eingereicht werden. Danach wird der Restwert des Abonnements ausgehend vom effektiv bezahlten Betrag abzüglich Aufwandsentschädigung von 30 CHF zurückerstattet.

13. Änderungen AGB und Betriebsordnung

Das Mitglied/der Nutzer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der AGB und der Hausordnung vorbehalten bleiben. Es obliegt der Verantwortung des Mitglieds, sich über die aktuell geltenden Bedingungen und die aktuell geltende Hausordnung zu informieren. Aus einer Änderung der AGB oder der Hausordnung kann das Mitglied keine Rechte ableiten.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sämtliche Rechtsbeziehungen aus dem vorliegenden Vertrag unterstehen dem Schweizer Recht. Für die Beurteilung von Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die Gerichte am Sitz des Vereins zuständig. Die Rechte aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar.
Adresse
Hardcore Gym
Tellistrasse 114
1. Stock
CH-5000 Aarau


Hardcore Gym
Gösgerstrasse 22
CH-5012 Schönenwerd
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